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   BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63   

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BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63 (https://dejure.org/1965,378)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1965 - VIII ZR 11/63 (https://dejure.org/1965,378)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1965 - VIII ZR 11/63 (https://dejure.org/1965,378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 965
  • MDR 1965, 477
  • VersR 1965, 481
  • DB 1965, 391
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1964 - II ZR 129/62
    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
    Diese Rechtswirkung tritt nach allgemeiner, in der Rechtsprechung des RG und BGH ständig vertretenen Auffassung auch dann ein, wenn die dem Schreiben vorausgegangenen Verhandlungen noch nicht zu einem festen Vertragsabschluß geführt haben; es kommt folglich auch nicht darauf an, ob der Verhandelnde (hier der Angestellte M.) Abschlußvollmacht hatte (vgl. RGZ 103, 401, 405; RG, JW 38, 1902; BGHZ 7, 187, 189 = NJW 52, 1369; BGH, Urt. v. 15.6.1964 - II ZR 129/62 - NJW 64, 1951).

    Nicht das vollmachtlose Handeln des Vertreters, sondern das Schweigen auf das Bestätigungsschreiben bewirkt in einem solchen Falle das Zustandekommen des Vertrages (BGH, NJW 64, 1951).

    Für den Fall des Vertragsschlusses mit einer Mittelsperson bedeutet das, daß der Absender des Bestätigungsschreibens aus dem Schweigen des Empfängers nichts herleiten kann, wenn er die fehlende Vertretungsmacht der Mittelsperson gekannt hat (vgl. BGH, NJW 64, 1951).

  • BGH, 05.12.1960 - VII ZR 256/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
    Um als Bestätigungsschreiben zu gelten, muß ein Schreiben nach seinem äußeren Erscheinungsbild zur Wiedergabe der Verhandlungen wenigstens nach ihrem wesentlichen Inhalt bestimmt sein (BGH, Urt. v. 5.12.1960 - VII ZR 256/59 - BB 61, 271).
  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Stillschweigende Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
    Diese Rechtswirkung tritt nach allgemeiner, in der Rechtsprechung des RG und BGH ständig vertretenen Auffassung auch dann ein, wenn die dem Schreiben vorausgegangenen Verhandlungen noch nicht zu einem festen Vertragsabschluß geführt haben; es kommt folglich auch nicht darauf an, ob der Verhandelnde (hier der Angestellte M.) Abschlußvollmacht hatte (vgl. RGZ 103, 401, 405; RG, JW 38, 1902; BGHZ 7, 187, 189 = NJW 52, 1369; BGH, Urt. v. 15.6.1964 - II ZR 129/62 - NJW 64, 1951).
  • RG, 08.02.1902 - I 348/01

    Lotterie. Zugehen und Annahme eines Vertragsangebotes.

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
    Zugang ist anzunehmen, sobald das Schreiben "in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Adressaten oder eines anderen, der ihn in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist" (RGZ 50, 191, 194).
  • RG, 20.01.1922 - II 360/21

    Willenserklärung durch Schweigen Irrtumsanfechtung

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
    Diese Rechtswirkung tritt nach allgemeiner, in der Rechtsprechung des RG und BGH ständig vertretenen Auffassung auch dann ein, wenn die dem Schreiben vorausgegangenen Verhandlungen noch nicht zu einem festen Vertragsabschluß geführt haben; es kommt folglich auch nicht darauf an, ob der Verhandelnde (hier der Angestellte M.) Abschlußvollmacht hatte (vgl. RGZ 103, 401, 405; RG, JW 38, 1902; BGHZ 7, 187, 189 = NJW 52, 1369; BGH, Urt. v. 15.6.1964 - II ZR 129/62 - NJW 64, 1951).
  • RG, 05.07.1930 - I 66/30

    Kann ein Vertrag trotz widerspruchsloser Hinnahme eines Bestätigungsschreibens

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
    Die Grundsätze über die widerspruchslose Hinnahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sind den Bedürfnissen und dem Schutz des redlichen kaufmännischen Verkehrs zu dienen bestimmt (RGZ 129, 347, 349).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Empfangsbote ist, wer entweder vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt worden ist oder wer nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt anzusehen ist, Willenserklärungen oder diesen gleichstehende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.1965 - VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965, 966; BAG NJW 1993, 1093, 1094; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 130 Rdn. 9; Palandt/Heinrichs, aaO, § 130 Rdn. 9; kritisch zur Empfangsbotenstellung kraft Verkehrsanschauung Brinkmann, Der Zugang von Willenserklärungen, 1984, S. 127-130) und zur Übermittlung an den Empfänger geeignet und bereit ist.
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer

    Im Anschluß an die ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung (RGZ 50, 191, 194; BGH-Urt. v. 27. Januar 1965, VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965, 966; BAG Betrieb 1976, 1018; MünchKomm/Förschler, § 130 Rdn. 16 m.w.N.) ist mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß eine schriftliche Willenserklärung zugegangen ist, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Adressaten gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist.
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87

    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 27. Januar 1965 - VIII ZR 11/63 = LM § 346 (Ea) HGB Nr. 8/9 = NJW 1965, 965 unter II 3).
  • OLG Köln, 29.08.2014 - 3 U 27/14

    Schadensersatzpflicht des Frachtführers wegen verspäteter Ablieferung

    Denn nicht das vollmachtlose Handeln des Vertreters, sondern das Schweigen auf das Bestätigungsschreiben bewirkt in einem solchen Fall das Zustandekommen des Vertrages (BGH NJW 1965, 965; BGH NJW 1964, 1951; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.1990 - 10 U 68/90 - NJW-RR 1991, 374 f. in juris Rn. 39).
  • BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68

    Wärmeaustauscher - § 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit

    (Zum "Bestätigungsschreiben" vgl. BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 18, 212 [BGH 29.09.1955 - II ZR 210/54]; 40, 42 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; BGH NJW 1965, 965 = LM Nr. 8/9 zu § 346 (Ea) HGB; BGH NJW 1966, 1070 = LM Nr. 10 a.a.O.; BGH LM Nr. 12 a.a.O.; Baumbach-Duden, HGB 18. Aufl. § 346 Anm. 4 C; Schlegelberger HGB 4. Aufl. § 346 Anm. 116-129; Großkomm. HGB 3. Aufl. § 346 Rz. 101 ff).
  • BGH, 20.03.1974 - VIII ZR 234/72

    Zu den Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und zur

    Ob es bei dem Ferngespräch zu einem Vertragsschluß gekommen war, ist unerheblich, weil ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann angenommen werden kann, wenn die vorausgegangenen Vertragsverhandlungen nicht zu einem Vertragsschluß geführt hatten (BGB Urteil vom 27. Januar 1965 - VIII ZE 11/63 = LM BGB § 346 (Ea) Nr. 8/9 = NJW 1965, 966 = WM 1965, 580).
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Da die Kläger keine Gründe für die Annahmeverweigerung vorgetragen haben, ist der Klägerin zu 1) das Kündigungsschreiben am 22., dem Kläger zu 2) am 24. Dezember 1974 zugegangen; denn zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen war, daß er von ihr Kenntnis nehmen konnte (vgl. RGZ 50, 194; BGH NJW 1965, 965 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger

    Daneben besteht die Möglichkeit eines Zugangs bei der Zweigstelle eines Unternehmens, wenn diese als typische "Empfangsvorkehrung" des Unternehmens für schriftliche, an die Hauptniederlassung gerichtete Erklärungen zu betrachten ist (BGH NJW 1965, 965 (966)).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 4 U 163/16

    Widerruf von Altverträgen über Bauspardarlehen: Ordnungsgemäßheit der

    b) War der Bezirksleiter der Beklagten nur ihr Empfangsbote, ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Zugang der Willenserklärung grundsätzlich der Zeitpunkt entscheidend, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge das Eintreffen des betreffenden Schriftstücks bei der Beklagten zu erwarten war (BGH, Urteile vom 15.03.1989 - VIII ZR 303/87, juris Rn. 24 und vom 27.01.1965 - VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965 unter II 3).
  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 164/68

    Bestehen eines Kaufvertrags über die Lieferung von Kreiseldüngerstreuern -

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist unter einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben, dessen Inhalt der Empfänger bei widerspruchsloser Entgegennahme grundsätzlich gegen sich gelten lassen muß, ein Schreiben zu verstehen, durch das ein Kaufmann in unmittelbarem Anschluß an voraufgegangene konkrete Vertragsverhandlungen seinem Verhandlungspartner seine Auffassung über das Zustandekommen und den Inhalt der getroffenen vertraglichen Vereinbarung mitteilte Wesentlich ist dabei, daß sich das Schreiben nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Bestätigung der voraufgegangenen Verhandlungen darstellt, unzweideutig das Vereinbarte in seinen entscheidenden Punkten herausstellt und der Empfänger den Eindruck gewinnen muß, der Bestätigende werde und dürfe nach der Gepflogenheit des redlichen kaufmännischen Geschäftsverkehrs sein Schweigen als Zustimmung zu dem Inhalt werten (BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]; 40, 42 [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]; Senatsurteil vom 27. Januar 1965 - VIII ZR 11/63 = NJW 1965, 965 = WM 1965, 580).

    Ist es insbesondere entgegen dem Inhalt des Bestätigungsschreibens noch nicht zum Vertragsabschluß gekommen, so gilt der Vertrag mit dem Inhalt, wie er sich aus dem Bestätigungsschreiben ergibt, als zustande gekommen (vgl. Urteile des BGH vom 27. Januar 1965 - VIII ZR 11/63 = WM 1965, 580 = NJW 1965, 965 = BGHWarn 1965 Nr. 25 und vom 9. Juli 1970 - VII ZR 70/68 = WM 1970, 1108).

  • OLG München, 05.04.2023 - 7 U 6538/20

    Keine freie Widerruflichkeit der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung

  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

  • BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71

    Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang

  • BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung

  • OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Textilien mit nicht in Anhang I zur

  • BGH, 05.11.1970 - VII ZR 31/69

    Überparteilichkeit von Schiedsgerichten

  • BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 157/68
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 21 U 220/02

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • FG Hamburg, 11.12.1995 - V 60/95

    Beginn des Laufs einer Klagefrist mit der wirksamen Bekanntgabe der

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2010 - 4 U 29/09

    Vorliegen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 2 K 505/04

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren an im Briefkopf sowie in

  • LAG Berlin, 13.08.1990 - 9 Sa 54/90

    Arbeitsentgelt: Rückforderung - Krankenbezüge - Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 28.06.1967 - VIII ZR 30/65

    Lieferung von Baumaterial für ein Bauvorhaben - Schweigen auf ein

  • KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98

    Eigennachbesserungsrecht des Werkunternehmers nach Kündigung

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 354/82
  • BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75

    Willenserklärung - Abgabe gegenüber der Behörde - Zugang - Tatsächliche

  • OLG Köln, 04.03.1997 - 24 U 127/95

    Anspruch auf Zahlung einer Provision aus einem Transfervermittlungsvertrag für

  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 208/68

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels an einem gelieferten Weintank -

  • LAG Hessen, 27.11.1987 - 5 Sa 610/87

    Ermächtigung zur Entgegennahme von (weiteren) Kündigungen durch Prozessvollmacht;

  • OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung nach Lieferung einer

  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 114/67

    Ersatz von Verladekosten - Portzahlung einer Repräsentantenvergütung - Anspruch

  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 209/68

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels an einem gelieferten Weintank -

  • BGH, 09.01.1969 - II ZR 65/67

    Umfang der Verweigerung einer Aussagegenehmigung durch den Dienstvorgesetzten

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